Suchen

Chemikalien / REACH

Erklärung des Begriffs REACH: Europäische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe
© Umweltbundesamt

Die REACH - Verordnung (EG) 1907/2006] ist die Europäische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe.

 

REACH⁠ – Was ist das?

REACH ist seit 2007 in Kraft und soll ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sicherstellen. Sie soll gleichzeitig den freien Verkehr von Chemikalien auf dem Binnenmarkt gewährleisten und Wettbewerbsfähigkeit und Innovation fördern. REACH beruht auf dem Grundsatz, dass Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender die Verantwortung für ihre Chemikalien übernehmen. Sie müssen sicherstellen, dass Chemikalien, die sie herstellen und in Verkehr bringen, sicher verwendet werden. Das Kürzel „REACH“ leitet sich aus dem englischen Titel der Verordnung ab: Regulation concerning the Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of CHemicals. Die ⁠REACH-Verordnung⁠ gilt als eines der strengsten Chemikaliengesetze der Welt.

Warum REACH?

REACH baut auf den Erfahrungen des vorherigen Chemikalienrechts auf. Nach altem Recht mussten die Behörden die Sicherheit von Chemikalien prüfen. Über die meisten Chemikalien, nämlich die, die vor 1981 auf dem europäischen Markt waren, lagen keine systematisch erhobenen Informationen vor. Die Hersteller wurden erst dann verpflichtet, fehlende Informationen vorzulegen, wenn eine Stoffbewertung der Behörden Informationslücken nachwies oder Hinweise auf eine Gefährdung von Umwelt oder Gesundheit ergab. Das Verfahren stellte sich als langsam und schwerfällig heraus. Diesen Missstand soll REACH beheben. Die Hersteller und Importeure von Chemikalien müssen nun mit der obligatorischen Registrierung Daten vorlegen und die von den Stoffen ausgehenden Risiken selbst bewerten. Es gilt: „keine Daten – kein Markt“. Das heißt, ohne Registrierung dürfen Chemikalien nicht in Verkehr gebracht werden. Die Aufgaben der Behörden sind die Unterstützung der Akteure, die Prüfung der Registrierungen und die Regulierung von Stoffen mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften oder von Stoffen, die zu Risiken für Mensch oder Umwelt führen. Mit REACH wurden auch weitere Probleme angegangen. Es gibt nun ein Recht für Verbraucherinnen und Verbraucher, Informationen über Chemikalien in Produkten zu erhalten. Die Weitergabe von Daten innerhalb der Lieferkette ist geregelt und die Substitution besonders besorgniserregender Stoffe wird gefördert. Das Zulassungsverfahren schafft eine weitere Möglichkeit, Chemikalien zu regulieren.

REACH ist nicht nur eines der modernsten und zugleich auch strengsten Chemikaliengesetze, es ist auch ein sehr detailliertes Regelwerk.

eine Frau schaut durch ein Fernrohr

PFAS-Beschränkung: ECHA gibt nächste Schritte bekannt

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat die nächsten Schritte für die wissenschaftliche Bewertung des Beschränkungsdossiers für Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) vorgestellt. Die Bewertung wird gestaffelt anhand der im Dossier beschriebenen Verwendungssektoren erfolgen. Als nächstes werden die Sektoren Verbrauchergemische, Kosmetik und Ski-Wachs bewertet. weiterlesen

Kalender-Zeit

REACH-Beschränkungsdossier zu Bisphenolen zurückgezogen

Mit Ende der sechsmonatigen öffentlichen Konsultation zu dem Beschränkungsvorschlag der deutschen Behörden, die von Dezember 2022 bis Juni 2023 durchgeführt worden ist, sind mit den Eingaben zahlreicher Interessenvertreter substanzielle neue Informationen zu Verwendungsmustern und Emissionen der betrachteten fünf Bisphenole (BPA, BPS, BPB, BPF und BPAF) eingegangen. weiterlesen

AskREACH

Das Projekt AskREACH sensibilisiert europaweit Bevölkerung, Handel und Industrie für sogenannte „besonders besorgniserregende Stoffe“ in Erzeugnissen. Im Projekt wurde die Smartphone-App Scan4Chem entwickelt, mit der sich Verbraucher über solche Stoffe informieren oder Erzeugnis-Lieferanten dazu anfragen können. Die europäische Chemikalienverordnung REACH bildet hierfür den gesetzlichen Rahmen. weiterlesen

Ein Feuerwehrmann hält den Schlauch, aus dem Schaumlöschmittel quillt, im Hintergrund ist Feuer

Unterstützung der EU-Beschränkung von PFAS in Feuerlöschschäumen

Die wissenschaftlichen Ausschüsse der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) und Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC), haben ihre Stellungnahmen zum Beschränkungsvorschlag verabschiedet und unterstützen eine EU-weite Beschränkung von PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) in Feuerlöschschäumen. weiterlesen

Teilen:
Artikel:
Drucken

Das Umweltbundesamt

Für Mensch und Umwelt